BFH: Aktienentzug ohne Entschädigung ist steuerlich als Veräußerungsverlust anzuerkennen
BFH: Aktienentzug ohne Entschädigung ist steuerlich als Veräußerungsverlust anzuerkennen Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2019 steuerlich geltend gemacht werden (Az.: VIII R 34/16). Es ist ein Lichtblick für Anleger, deren Aktien untergegangen sind: Wurden ihnen die Aktien ohne Zahlung einer Entschädigung entzogen, können sie dies steuerlich als Veräußerungsverlust geltendArtikel Lesen