Übergang von Aktien aus Betriebs- in Privatvermögen kein Erwerb
Übergang von Aktien aus Betriebs- in Privatvermögen kein Erwerb Werden vor 2009 erworbene Aktien vom Betriebs- ins Privatvermögen überführt und verkauft, führt der Gewinn laut dem Finanzgericht Münster nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Am 1. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Wurden Aktien, die noch vor diesem Stichtag erworben wurden vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt, ist dieseArtikel Lesen