R+V24 Wiesbaden, 11. Dezember 2019. „Hier gilt die StVO“: Diese Hinweisschilder stehen fast immer vor Parkplätzen und Parkhäusern. Doch greift dann auch „rechts vor links“ – oder nicht? „Zwar gilt auf allen frei zugänglichen öffentlichen Flächen, und dazu gehören auch ein Supermarkt-Parkplatz oder das öffentliche Parkhaus, die Straßenverkehrsordnung. Jedoch geht damit nicht automatisch einher, dass Autofahrer „rechts vor links“ befolgenArtikel Lesen