Eichgültigkeit wird für Gütezeichen überprüft sup.- Ohne das genaue Messen von Menge, Länge oder Gewicht einer Ware gäbe es in weiten Bereichen des Handels weder Rechtssicherheit noch Verbraucherschutz. Weil die Kunden beim Einkauf die Zuverlässigkeit der Messgeräte nicht selbst überprüfen können, müssen diese in regelmäßigen Abständen neu geeicht werden. Besonders dort, wo es um große Rechnungsbeträge geht, dürfen Käufer nochArtikel Lesen