Nichtraucher-Schutz ist unterschiedlich geregelt
Nur wer die nötige Erfahrung mitbringt, kann eine optimale Lösung verwirklichen Inhaber Lothar Wuttke kennt die Gesetzeslage (Bildquelle: www.julo-group.de) Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz ab 2007 ein umfassendes Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes und der öffentlichen Verkehrsmittel eingeführt. Der jeweilige Inhaber des Hausrechtes kann Raucherbereiche einrichten, muss es aber nicht. Wenn also Mitarbeitende in einer Bundeseinrichtung rauchen wollen,Artikel Lesen