Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Kündigung einer Veranstaltung wegen Corona +++ Angemietete Räumlichkeiten für eine geplante Hochzeitsfeier können wegen Corona gekündigt werden, da mangels Zumutbarkeit der Vertragsdurchführung die Geschäftsgrundlage wegfällt. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Celle entschieden, dem Vermieter aber im Weg der Vertragsanpassung eine Ausgleichszahlung zugesprochen (Az.: 2 U 64/21). Sie wollen mehr erfahren?Artikel Lesen

Berliner Gymnasien feiern mit sicheren und komplexen Hygieneplan ihren Abiball trotz Corona in Berliner Loft Location. Abiball Abiplaner Corona Bereits 2018 begannen u.a. das Abiball Komitee des Lily Braun Gymnasium ihren großen Tag, den Abiball, zu planen. Zu dieser Zeit hatte noch niemand mit Corona gerechnet und so wurde eine schöne Location, mit großer Tanzfläche, einer imposanten Bühne und einerArtikel Lesen