R+V-Infocenter: Bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer Wiesbaden, 11. Februar 2021. Schnee, Matsch und Glatteis: Die Räum- und Streudienste sind im Moment im Dauereinsatz. Autofahrer dürfen die sperrigen Fahrzeuge überholen – ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Doch bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer, warnt das R+V-Infocenter. Sonderregeln für Arbeitsfahrzeuge Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. „Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißenArtikel Lesen