Der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum 01.07.2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor. (Bildquelle: istockphoto-1262623779-612×612) Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich noch bis zum 01.07.2023 jederzeit ändern, da das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Folgende Beitragssätze sind abArtikel Lesen