Laut der Prüfverordnung NRW ist für Sonderbauten die Prüfung technischer Anlagen durch Prüfsachverständige vorgesehen. Unter die Zuordnung Sonderbauten fallen zum Beispiel Krankenhäuser, allgemein- und berufsbildende Schulen, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Beherbergungs- und Verkaufsstätten, Tiefgaragen, Hallen- und Messebauten. Im Rahmen der Prüfung nach Prüfverordnung NRW müssen insbesondere das ordnungsgemäße Zusammenwirken zwischen Elektro- und Gebäudetechnik sowie die Wirksamkeit und Funktionalität der technischen Anlagen undArtikel Lesen