Neuheit: Dealversicherung® (NL/1344969843) Vor 77 Jahren wurde vom Reichsamt für Versicherungen eine Verordnung verabschiedet, die bis zum 24.10.2011 Bestand hatte. Demnach durfte ein Versicherungsvertreter-Makler keine Provision an seinen Kunden weiterreichen. Der Gesetzgeber wollte die Versicherungsvertreter schützen. Heute ist dieser Schutz innerhalb der Europäischen Union einmalig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main hat diesen Schutz nun deutlich aufgeweicht. Das Gericht hatte demArtikel Lesen