ARAG Verbrauchertipps
2020-02-24
Zweitwohnung/Dienstreise/Mieterhöhung Steuern sparen bei doppelter Haushaltsführung Wer eine Zweitwohnung hat, weil er an zwei verschiedenen Orten wohnt und arbeitet, konnte bisher nur Unterkunftskosten von maximal 1.000 Euro monatlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von der Steuer abziehen. Möblierung und Hausrat wurden dabei mit in die Unterkunftskosten eingerechnet. Lagen die Gesamtkosten über dem Höchstbetrag, blieb der Steuerzahler bislang auf den AnschaffungskostenArtikel Lesen