Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Foto: HUK-COBURG Tipps für den Alltag Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten? – Reinigungspflicht kann übertragen werden – Wer haftet bei Unfällen? Coburg, 25.10.2021 Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre Blätter, Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandeltArtikel Lesen

Ein Start ohne Hindernisse Welche Versicherungen wichtig sind und wie die Altersvorsorge in der Schweiz funktioniert, erklärt Versicherung-Schweiz.ch. Krankenversicherung Seit dem Jahr 1996 besteht eine obligatorische Krankenversicherung für jeden Einwohner der Schweiz, die vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgeschrieben ist. Jeder neu aus dem Ausland zugezogene Einwohner hat lediglich drei Monate Zeit, sich für eine obligatorische Krankenversicherung zu entscheiden. Es empfiehlt sichArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Hobby-Handwerker müssen unter Umständen für Verletzungen oder Schäden aufkommen Wiesbaden, 15. März 2018. Wenn die Fassade einen neuen Anstrich braucht oder Dachziegel ausgetauscht werden müssen, sparen sich viele erfahrene Heimwerker den Gerüstbauer und legen selbst Hand an. Doch Vorsicht: Lösen sich beispielsweise während eines Sturms Stangen oder Bodenbretter, muss der Hobby-Handwerker unter Umständen für Verletzungen oder Schäden aufkommen, warntArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Privathaftpflicht-Versicherung deckt Schäden in der Regel ab -Drachen mit sehr langen Schnüren gelten weiterhin als Luftsportgeräte Wiesbaden, 4. November 2016. Schwungvoll durch die Lüfte: Wenn die Herbstwinde aufziehen, beginnt traditionell die Zeit der Drachenflieger. Doch die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen. „Unfälle mit Drachen sind normalerweise über die PrivathaftpflichtversicherungArtikel Lesen

Hundeverbot/Aquarium/Pitbull Hundeverbot im Speiseaal des Urlaubshotels Der Urlaub wurde mit Aufpreis gebucht, damit der Pudel mitreisen durfte. Für Herrchen und Frauchen war damit klar, dass sie dadurch einen Anspruch auf Versorgung ihres Lieblings hatten. Doch vor Ort stellte sich heraus, dass der Vierbeiner seine Besitzer während der Mahlzeiten nicht in den Speisesaal des Urlaubshotels begleiten durfte. Auch Hundefutter wurde vomArtikel Lesen