Stöben Wittlinger Immobilien-Management: Sicherheitsbedürfnis – Wen darf der Hauseigentümer filmen?
2019-11-28
Firmensitz der Stöben Wittlinger GmbH in Hamburg Überall in der Öffentlichkeit wird mit dem Smartphone gefilmt – am Elbstrand, auf Festen oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Niemand kann wissen, wo die Bilder landen und was damit geschieht. Allgemein ist das Filmen erlaubt, wenn Personen dabei nur als Beiwerk aufgenommen werden, beispielsweise Touristen neben dem Hamburger Michel Tor, Personen auf Großveranstaltungen oderArtikel Lesen