BFH: Kein steuerpflichtiger Kapitalertrag durch „Spin-Off“ eines amerikanischen Unternehmens
BFH: Kein steuerpflichtiger Kapitalertrag durch „Spin-Off“ eines amerikanischen Unternehmens Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Anleger führt nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VIII R 9/19). Nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) gibt es die für die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im Privatvermögen Sondervorschriften. Der Bundesfinanzhof hat nun mit Urteil vom 1. Juli 2021Artikel Lesen