ARAG Verbrauchertipps
2022-05-06
Kündigung | Taxitür | Bus-Unfall Kündigung per WhatsApp erlaubt? Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss nach Angaben der ARAG Experten schriftlich erfolgen (Paragrafen 126 Absatz 1 und 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Ein Chat per Messenger ist zwar auch irgendwie geschrieben, erfüllt aber nicht das sogenannte Schriftformerfordernis. In einem konkreten Fall übermittelte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kündigung per WhatsApp, weil dieserArtikel Lesen