Achtung Vermieter: Rauchwarnmelder und Trinkwasser-Verordnung
Hausbesitzer stehen in der Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben „Jetzt ist es kurz vor 12!“ Das sagt Daniel Weisenburger, geschäftsführender Inhaber der Hausverwaltung Weisenburger GmbH in Rastatt. Er meint damit alle Vermieter von Mietwohnungen und Besitzer von Mietshäusern. Denn bis zum 31.März 2015 müssen in Baden-Württemberg in allen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein. Hausbesitzer haben nochmals eine Gnadenfrist erhalten: denn eigentlichArtikel Lesen