Per Gesetz verboten „Das Waffengesetz verbietet sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit – und das auch in der fünften Jahreszeit“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gleiches gilt für Hieb- oder Stoßwaffen, die ohne viel Kraftaufwand Verletzungen verursachen können. „Wer mit einer derartigen Waffenattrappe unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.“ Auch die Polizei ist nach den Erfahrungen mit Terroranschlägen undArtikel Lesen

Zahlen oder sterben ab 1. Mai auf dem Markt Das neue Buch des VIP Bodyguard Horst Pomplun Rechtzeitig zum 01. Mai veröffentlicht der bekannte VIP-Personenschützer Horst Pomplun sein fünftes Buch. Wer hätte das gedacht? Vor knapp zwei Jahren begann er seine Erlebnisse in Buchform festzuhalten und nun kommt bereits Band V auf den Markt. Er berichtet spannend und spaßig –Artikel Lesen

K-D Handels- und Pfandhaus GmbH (Dietenhofen), bundesweit erstes auf Waffen spezialisiertes Leihhaus, versteigert am Donnerstag, 23.04.15, ab 18 Uhr nicht ausgelöste Pfandsachen /Bieter können online Vorgebote abgeben/Interessante Einkaufsquelle Geld gegen Gewehr: Nicht ausgelöste Waffen werden am 23. April 2015 versteigert (Bildquelle: K-D Handels- und Pfandhaus GmbH) DIETENHOFEN – „Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten …“: Mehr als 150 unterschiedliche PostenArtikel Lesen