Meins bleibt meins und deins bleibt deins?
2021-05-17
ARAG Experten informieren über die Erbfolge bei Patchworkfamilien Vor mehr als hundert Jahren ging der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuches davon aus, dass Eheleute ein Leben lang verheiratet sind und ihre Kinder in diesen Familien aufwachsen. Angesichts knapp 150.000 geschiedener Ehen in 2019 ist der Vertrag auf Lebenszeit wohl nicht mehr zeitgemäß. Es wird geheiratet, geschieden, erneut geheiratet. Die Kinder nehmenArtikel Lesen