Informationen zur Nachlassregelung und speziell zum Pflichtteils- bzw. Erbverzicht in Patchworkfamilien gibt Bettina Selzer, Notarin bei Selzer Reiff Notare in Frankfurt. Bettina Selzer, Notar Frankfurt, zum Thema Erbe, Pflichtteil und Erbverzicht bei Patchworkfamilien Frankfurt, 6. Dezember 2021 – Die Nachlassregelung in Patchworkfamilien ist oft eine komplizierte Angelegenheit. Mögliche Interessenskonflikte gefährden den Familienfrieden und ohne ausreichende Vorsorge drohen dem länger lebendenArtikel Lesen

Die Geltendmachung von Pflichtteilen kann den länger lebenden Ehepartner in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, erklärt, wie hier eine Pflichtteilsstrafklausel bei der Testamentsgestaltung genutzt werden kann. Notarin Sonja Reiff zum Thema Pflichtteilsstrafklausel in Testament und Erbvertrag Frankfurt, 9. August 2021 – Viele Paare und Ehepaare entscheiden sich für die testamentarische Gestaltung des sogenannten „Berliner Testamentes“, bei demArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über die Erbfolge bei Patchworkfamilien Vor mehr als hundert Jahren ging der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuches davon aus, dass Eheleute ein Leben lang verheiratet sind und ihre Kinder in diesen Familien aufwachsen. Angesichts knapp 150.000 geschiedener Ehen in 2019 ist der Vertrag auf Lebenszeit wohl nicht mehr zeitgemäß. Es wird geheiratet, geschieden, erneut geheiratet. Die Kinder nehmenArtikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps, wie man Streit beim Vererben vermeidet In Deutschland sterben jedes Jahr knapp eine Million Menschen. Einige von ihnen sehr plötzlich. Auch wenn sich die wenigsten gern mit ihrem eigenen Ableben auseinandersetzen – bei mehr als 2.500 Sterbefällen täglich, sollte man sich trotzdem beizeiten überlegen, wem man sein Eigentum vererben möchte und dies in Form eines TestamentsArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über Testament, natürliche Erbfolge und Pflichtteile In der Bundesrepublik sterben täglich rund 2.300 Menschen – einige von ihnen sehr plötzlich. Auch wenn sich die wenigsten gern mit ihrem eigenen Ableben auseinandersetzen, man sollte sich beizeiten überlegen, wem man sein Eigentum vermachen möchten und dies in Form eines Testaments festhalten. ARAG Experten erläutern, worauf man beim Thema VererbenArtikel Lesen

Nachlassplanung mit Durchblick für jedermann Wer erbt, wenn nichts geregelt ist? Was kann ich in einem Testament festlegen? Werden meine Erben Erbschaftsteuer zahlen müssen? Kann ich nicht schon zu Lebzeiten etwas verschenken? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die Broschüre „Erben und Schenken“ aus der Klartext-Reihe von Wolters Kluwer. Wer soll erben? Was sind Pflichtteil, Vermächtnis oder Auflagen?Artikel Lesen

Joachim Heinle, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Bonn, erstritt am 6.2.2013 vor dem Landgericht Bonn ein vorteilhaftes Urteil (Az: 4 O 101/10) für alle, die einen Pflichtteil beanspruchen können. Lebzeitige Schenkungen des Erblassers werden dem am Todestag vorhandenen Nachlass hinzugerechnet. Das erhöht in der Regel den Anspruch desjenigen, der sich mit einem Pflichtteil begnügen muss. Die Mandantin war dieArtikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 04.09.2012 Hat der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten durch Schenkungen an Dritte gemindert, gibt das Gesetz den Pflichtteilsberechtigten – Kinder, Eltern und der Ehegatte des Erblassers – einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch an die Hand. Der soll verhindern, dass durch die Schenkung deren Pflichtteilsanspruch umgangen wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung seines Pflichtteils denArtikel Lesen