Bereits vor mehr als zwei Jahren – im Mai 2019 – fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Im Urteil vom 14. Mai 2019 fordert der EuGH die Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Die EU-Mitgliedstaaten sind seitdem verpflichtet, dieses UrteilArtikel Lesen