Unwetterschäden in möblierter Wohnung: Wer zahlt?
R+V-Infocenter: Elementarschäden einschließen (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 3. Juni 2024. Ob Einbauküche oder komplette Einrichtung: Viele Wohnungen werden ganz oder zum Teil möbliert vermietet. Das verkompliziert die Rechtslage bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung, so das Infocenter der R+V Versicherung. Ganz gleich, um wie viel und welche Gegenstände es sich handelt: „Wenn Hausrat mitvermietet wird, ist er Eigentum der Vermieterseite –Artikel Lesen