SBK empfiehlt Anwesenheit einer dritten Person München, 12.05.2014. Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Pflege durch die Pflegeversicherung ist die Einstufung des Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai empfiehlt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK die Anwesenheit einer dritten Person des Vertrauens bei dieser Begutachtung. Knapp 1,6 Millionen MalArtikel Lesen

Heike P. leidet an schwerster Diabetes, mit schlimmen Folgen: Beide Beine mussten amputiert werden, die Nieren funktionieren nicht mehr, auf einem Auge ist sie blind. Sogar der Medizinische Dienst kommt schließlich zu dem Ergebnis: Pflegestufe 1 liegt vor. Mit dem Pflegegeld könnte sie sich die dringend benötigte Hilfe für ihren Alltag organisieren. Doch ihre Kasse lehnt die Pflegestufe ab. EinArtikel Lesen

Bei so vielen negativen Nachrichten weiß man eigentlich gar nicht mehr welchem Unternehmen und welchem Produkt man sein Vertrauen geben soll. Viele Produkte sind für die klassische Altersvorsorge nicht geeignet, denn diese unterliegen oft alle einem Totalverlustrisiko. Aber mal ehrlich, wer vor 50 Jahren auf die gesetzliche Rente gesetzt hat als „allein selig machende“ Absicherung für das Alter, wurde dochArtikel Lesen

Am 13.10.2012 findet das Treffen autistischer Kinder in Leipzig statt (NL/2902279538) Nachdem das Team von AutistenKinder bereits mehrere Treffen in Nordrhein Westfalen organisiert hat, wurden Radiostationen sowie Zeitungsverlage und soziale Einrichtungen auf diese Gemeinschaft aufmerksam. Da auch in den neuen Bundesländern viele Mitglieder Ihr zu hause haben, wird das diesjährige Oktober Treffen in Leipzig stattfinden. Am 13.10.2012 ist es soweit.Artikel Lesen

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).Artikel Lesen