Objektive Pflegebegutachtung
SBK empfiehlt Anwesenheit einer dritten Person München, 12.05.2014. Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Pflege durch die Pflegeversicherung ist die Einstufung des Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai empfiehlt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK die Anwesenheit einer dritten Person des Vertrauens bei dieser Begutachtung. Knapp 1,6 Millionen MalArtikel Lesen