ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Tipps zum Start der neuen Gartensaison Bis zum Frühlingsbeginn und dem Start der Gartensaison sind es zwar noch ein paar Tage hin. Aber wenn das Wetter mitspielt, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Hecken und Gehölze zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder – falls nötig – zu fällen. Denn das ist nur noch bis zumArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über gesetzliche Vorschriften beim Heckenschnitt Während schonende Form- und Pflegeschnitte bei Hecken und Gehölzen das ganze Jahr über erlaubt sind, ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) klar festgelegt, dass Hecken, Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur noch bis zum 28. Februar zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder gar gefällt werden dürfen. Verstöße können teuer werden. Die ARAG Experten klärenArtikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps über das Schneiden von Gehölzen Sonne satt, Temperaturen im zweistelligen Bereich – der Frühling ist da! Höchste Zeit für Gartenbesitzer, ihren Hecken und Bäumen eine Sommerfrisur zu verpassen. Doch beim „Trimmen“ ist Vorsicht geboten: Der Gesetzgeber legt gewisse Grenzen fest! Die ARAG Experten klären auf, was Gartenbesitzer zum Heckenschnitt unbedingt wissen sollten. Das Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 39Artikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps für Gartenbesitzer Wenn mit den ersten warmen Sonnenstrahlen der Frühling naht, verfällt mancher Gärtner womöglich in hektische Betriebsamkeit, um Bäume und Hecken auf Sommer zu „trimmen“. Aber aufgepasst: Das Gesetz setzt dem Heckenschneiden unter Umständen Grenzen! ARAG Experten sagen, was Sie als Gartenbesitzer zum Heckenschnitt unbedingt wissen sollten. Was das Bundesnaturschutzgesetz sagt In Paragraf 39 AbsatzArtikel Lesen