Ein Pflegegutachten dient der Einschätzung des kontinuierlichen Pflegebedarfs des Betroffenen. Die Entscheidung über die Bewilligung einer Pflegestufe wird von der Ermittlung des Pflegebedarfes durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abhängig gemacht. Nach eingehender Prüfung wird das Pflegegutachten erstellt.Artikel Lesen