Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2014 – 5 Sa 420/14 -, juris. Schon wieder ein Pfandbon als Kündigungsgrund: Ausgangslage: Immer wieder umstritten ist die Wirksamkeit von Kündigungen, die wegen eines außerdienstlichen Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt die Erfüllung folgender Voraussetzungen: Durch ein rechtswidriges außerdienstlichesArtikel Lesen