Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Auch um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Beschäftigte die wichtigsten Vorgaben des Datenschutzrechts kennen. Mit dem neuen „Mitarbeiter-MerkblattArtikel Lesen