Datenpannen und ihre Meldepflicht Externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutz Auditor Frank Müns Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beinhaltet unter anderem eine Meldepflicht, die Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eben dazu verpflichtet, Datenschutzverstöße zu melden. Diese ist in Art. 33 verankert und zwingt den Verantwortlichen dazu, innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung die zuständige Aufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen. Dies gilt inArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Keine Unterlagen in die Altpapiertonne Wiesbaden, 10. März 2021. Homeoffice statt Büro: Arbeitnehmer müssen auch zuhause dafür sorgen, dass vertrauliche Daten nicht in falsche Hände geraten. So ist es beispielsweise unzulässig, Unterlagen einfach in die heimische Altpapiertonne zu werfen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Private USB-Sticks sind tabu Personenbezogene Daten müssen auch im Homeoffice besonders geschützt werden. DiesArtikel Lesen