Der Zeiterfassung einen Schritt voraus
Bereits im Mai 2019 hat der EuGH entschieden, dass nach Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 89/391 Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu errichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeiten und Überstunden gemessen werden können. Während am juristischen „Hochreck“ diskutiert wird, ob das UrteilArtikel Lesen