Neue Grundsätze fördern den Einsatz von PDF
Bundesministerium der Finanzen befürwortet Einsatz von PDF bei Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen Berlin, 12. Dezember 2014. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte kürzlich die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Darin wird explizit erlaubt, dass steuerrelevante Dokumente in ein PDF-Format konvertiert werden dürfen, sofern ihre maschinelle Auswertbarkeit erhaltenArtikel Lesen