Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Nächtliches Urinieren ins Meer +++ Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“ vor, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt (Az.: 83a OWi 739 JsArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über Stornomöglichkeiten von gebuchten Australienreisen An der australischen Ostküste herrscht Ausnahmezustand. Zahlreiche Busch- und Waldbrände sorgen seit Wochen für die größte Massenevakuierung, die der Bundesstaat New South Wales, in der auch die beliebte Metropole Melbourne liegt, je erlebt hat. Auf einer Länge von 250 Kilometern an der Südküste dieser Region hat die Feuerwehr eine Sperrzone eingerichtet. DasArtikel Lesen