ARAG Experten räumen mit allgemeinen Verkehrs-Irrtümern auf Musik, nur wenn sie laut ist? Damals war es ein Walkman (Anmerkung der ARAG Experten für die jüngere Generation: tragbares Kassettenabspielgerät), über den ein Radfahrer mit Kopfhörern Musik hörte und weshalb er ein Bußgeld in Höhe von 15 Deutsche Mark (DM) zahlen musste (Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 12/87 (Z)). Das war Ende derArtikel Lesen

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe Bernhard S. aus Stuttgart: Auf unseren Parkscheinen steht immer, dass man sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll. Aber wie ist es eigentlich bei Schneefall? Bekomme ich einen Strafzettel, wenn man den Schein wegen der Schneeschicht nicht sieht? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Unabhängig davon, was auf dem Parkschein steht:Artikel Lesen