ARAG Experten informieren, wann auf Behindertenparkplätzen geparkt werden darf Um es gleich vorweg zu nehmen: Es genügt in Deutschland nicht, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen, um auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu parken. Nur wer zusätzlich den blauen EU-Parkausweis für Behinderte besitzt, darf diese besonderen Parkplätze nutzen. Wer sie ohne Berechtigung nutzt, kann sofort abgeschleppt werden oder muss mit einer Geldbuße vonArtikel Lesen