ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Straßenverkehrs Darf man in einer Einbahnstraße rückwärtsfahren? Man darf. Aber nur in zwei Fällen: Entweder, weil man rückwärts von einem Grundstück auf die Einbahnstraße auffährt oder weil man rückwärts einparken möchte. Beim Einparken ist aber laut ARAG Experten das unmittelbare Rangieren gemeint und nicht das Zurücklegen einiger Meter, um erst zuArtikel Lesen