Öffentlichkeit (Bildquelle: @Pixabay) Paragraph § 106 Urheberrechtsgesetz – unbekannte Norm oder scharfes Schwert des Strafrechts? von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt in Berlin Urheberrecht gilt als schwierig; der bundesdeutsche Gesetzgeber hatte auch erst 1965 eine Vollregelung des Rechtsgebietes vorgenommen durch das Urheberrechtsgesetz (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte). Darf ich fremde Texte, die ich im Internet finde, verwenden? Insbesondere darf ich ZeitungArtikel Lesen