Medizinische Kommission benötigt Verfahrensklarheit durch Revision Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Berufungsverfahren am 23.11.2023 ein Urteil gesprochen, aus dem sich Änderungen für die Prüfweise der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung ergeben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass in der Medizinischen Kommission größtmögliche Expertise zur Thalidomid-Embryopathie vorhanden ist; der Maßstab der Beweisführung, ob ein Schaden im Sinne des Conterganstiftungsgesetzes vorliegt,Artikel Lesen