Wenn eine Kündigung durch einer Bevollmächtigten (hier: Rechtsanwalt) ausgesprochen, ist eine Originalvollmacht beizufügen. Ansonsten ist die Zurückweisung der Kündigung wirksam. Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 -, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Ausgangslage: Sinnvollerweise beauftragen Arbeitgeber einen Rechtsanwalt, bevor sie eine Kündigung aussprechen. Wird die KündigungArtikel Lesen

Wird die Kündigung durch einen Bevollmächtigten, in diesem Fall einen Rechtsanwalt, ausgesprochen, muss eine Originalvollmacht beigefügt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Ap Ausgangslage: Arbeitgeber beauftragen vor Ausspruch einer Kündigung häufig einen Rechtsanwalt. Das ist sinnvoll. Aus meiner Sicht weniger sinnvoll ist es, wenn die KündigungArtikel Lesen