Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Überweisung per E-Mail mit teuren Folgen +++ Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung. Denn laut ARAG Experten bestätigte der Bundesgerichtshof einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteiltArtikel Lesen

(red/dpa). Gerichtlich festgelegte Umgangsregelungen mit dem Kind müssen beide Eltern einhalten. Hat der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt, kann deswegen jedoch kein Ordnungsmittel gegen ihn verhängt werden. Das ist nur bei einem ausdrücklichen Verbot in den Umgangsregelungen möglich. Die beiden Kinder leben bei der Mutter. Das Familiengericht hatte den Umgang des Vaters mit seinen Kindern genau geregelt. FürArtikel Lesen