Wird eine gebuchte Reise rechtzeitig storniert, übernimmt die Versicherung die enstandenen Stornokosten auch beim Verlust eines Angehörigen. Beim Tod eines Angehörigen übernimmt eine bestehende Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für die versicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Reise rechtzeitig storniert wird. Neben Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Unfall ist auch der Tod eines mitversicherten (Reise-)Partners oder einer anderen Risikoperson in einer Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen. AuchArtikel Lesen