ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Keine Minischweine im Garten erlaubt +++ Ein Ehepaar musste sich von seinen Mitbewohnern trennen. Laut ARAG Experten untersagte das Verwaltungsgericht Neustadt den Eheleuten, zwei Minischweine im Garten des Wohnhauses zu halten. Trotz des Zusatzes „Mini“ blieben die Tiere Schweine, mit entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen (Az.: 5 K 427/24.NW). Sie wollen mehr erfahren? Lesen SieArtikel Lesen