ARAG Experten über „Click and Collect“, einen pfiffigen Trick des Einzelhandels Online bestellen und in der Filiale abholen – diese nicht ganz neue Methode nennt sich im Fachjargon des Handels „Click and Collect“. Davon könnte in Zeiten des zweiten Lockdowns nicht nur der Einzelhandel profitieren, sondern auch Kunden, die auf diese Weise doch noch an ihre Weihnachtsgeschenke kommen. Aber auchArtikel Lesen

iccento web solutions erweitert Angebot um Videos Produktvideos gelten als Booster im Internethandel – Produktvideos steigern Conversions in Webshops um über 70 Prozent – Beratung, Service und Produktion aus einer Hand – Büros in Singen am Hohentwiel und Esslingen am Neckar Produktvideos gelten als die großen Booster im E-Commerce. Produzenten oder Händler kommen deshalb nicht mehr an den kurzen VideosArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Auch EU-Auslandskonto gestattet +++ Online-Händler dürfen Kunden aus Deutschland bei Zahlung per Lastschrift nicht generell den Einzug von einem Konto im EU-Ausland verwehren. Dieses Verbot ergebe sich aus der europäischen Verordnung über das Sepa-Lastschriftverfahren, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 93/18). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelleArtikel Lesen

EU-Verpackungslizenzierung ecosistant Gründer Johannes Kohlmann und Andreas Landes Gemäß EU-Verpackungsrichtlinie und nationalen Verpackungsgesetzen sind Online-Händler verpflichtet, ihre Verpackungen länderspezifisch zu lizenzieren bzw. für deren Recycling zu sorgen. Das Startup ecosistant organisiert diese Prozesse erstmals digital und stellt seinen Algorithmus basierten Dienst jetzt via Plattform bereit. Online-Händler können die gesetzlichen Registrierungspflichten dadurch einfacher, schneller und günstiger ausführen. Andreas Landes, Geschäftsführer vonArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Kein Anschluss unter dieser Nummer… +++ Online-Händler müssen für ihre Kunden schnell erreichbar sein – dabei können die Unternehmen aber auch auf andere Kommunikationswege als die klassische Hotline setzen. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZR 163/). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.Artikel Lesen