Zahlungspflicht für Musik GEMA bedeutet „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Diese Organisation ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt. Dies betrifft nur die Rechte von Urhebern, die in der GEMA organisiert sind. Grundsätzlich muss jeder, der Musik aus dem sogenannten „GEMA-Repertoire“ öffentlich wiedergibt, eineArtikel Lesen

Framing: Einbetten fremder Videos auf Webseiten zulässig Das sogenannte Framing – also das Einbetten fremder, anderweitig veröffentlichter Videos auf der eigenen Webseite – ist keine Urheberrechtsverletzung. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Nach Angaben der D.A.S. begründete der EuGH seine Entscheidung damit, dass das Video bereits frei zugänglich gemacht worden war und keinem neuen Publikum verfügbar gemacht wurde. EuGH, Az. C-348/13Artikel Lesen