Falschberatung in der Autowerkstatt Eine falsche Beratung in der Autowerkstatt kann dazu führen, dass die Werkstatt dem Kunden den Nutzungsausfall seines PKW ersetzen muss. Darauf wies nach D.A.S. Angaben das Oberlandesgericht Oldenburg hin. Eine Kundin hatte auf Anraten der Werkstatt ihren Wagen wegen der angeblichen Gefahr eines Motorschadens über einen längeren Zeitraum nicht genutzt. OLG Oldenburg, Az. 1 U 132/13Artikel Lesen