Handy am Lenkrad: Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik Die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren ist verboten – allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy am Ohr hat. OLG Hamm, Az.Artikel Lesen