ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ „Herr“ oder „Frau“ reicht nicht aus +++ Die Bahn darf von ihrer Kundschaft nicht verlangen, bei der Nutzung von Angeboten zwingend zwischen einer Anrede als „Herr“ oder „Frau“ zu wählen, da dies eine unzulässige Diskriminierung von Personen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit darstellt. Für Online-Buchungen gelte eine Übergangsfrist bis Jahresende; andere Angebote muss die Bahn sofortArtikel Lesen