Gesetzesänderungen und Neuregelungen für 2022 auf einen Blick +++ Mindestlöhne steigen +++ Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 9,60 Euro brutto pro Stunde. Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG Experten zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro.Artikel Lesen

Gesetzesänderungen und Neuregelungen für 2022 auf einen Blick +++ Discounter müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen +++ Ob Rasierapparat, Handy oder Toaster – Supermärkte, Discounter und andere Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m² müssen spätestens ab Sommer 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei kleinen Geräten, wie beispielsweise einer Taschenlampe, gilt die Rücknahmepflicht nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig vom Neukauf eines Produktes,Artikel Lesen