Kunden profitieren von Aktualität der cloudbasierten Personaleinsatzplanung Saarbrücken, 10. Januar 2017 – Seit dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 EUR statt bisher 8,50 EUR. Das zwingt Unternehmen, diese Vorschrift nicht nur einzuhalten, sondern auch zu dokumentieren. Organisationen, die ihre Personaleinsatzplanung mit edpep umsetzen und ihre Zeiterfassung mit edtime organisieren, halten diese Vorgabe automatisch und ohne ZusatzaufwandArtikel Lesen