Unsere Redaktion hat mit Frau Mayr von der HELP Akademie über die Zukunft der Berufsbetreuer und der Änderung zum Betreuungsrecht ab Jauuar 2023 gesprochen. „Das Thema beschäftigt zur Zeit alle, die sich für dieses Berufsbild interessieren. Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.5.2021 wurdeArtikel Lesen

Neues Betreuungsrecht ab 2023 – Was ändert sich? Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 gilt folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit: Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 1.1.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss bis für diese Betreuer bis zum 1.1.2024 erbracht werden (Übergangsfrist). Sofern man bis 01.01.2024 die Registrierung nicht veranlasstArtikel Lesen

Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021: Was ändert sich? Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.5.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel. Mehr SelbstbestimmungArtikel Lesen