Negative Entscheidung des Landesarbeitsgericht Niedersachsen
2023-08-31
Gericht bestätigt Rechtsauffassung des Arbeitsgericht Braunschweig, zur Betriebsratswahl am Stammwerk der Volkswagen AG in Wolfsburg aus dem Jahre 2022, nicht. Rechtsanwalt Loogen und Rechtsanwalt Waskow von KBM Legal (Bildquelle: @ Roman Bracht) Hannover, 30.08.2023 – Aus Sicht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen stellt sich die Betriebsratswahl am Stammwerk des internationalen Automobilherstellers Volkswagen in Wolfsburg aus dem Jahr 2022 als nicht anfechtbar undArtikel Lesen