(Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 13. September 2024. Extrem viel Regen in kurzer Zeit – und plötzlich steht die Straße unter Wasser: Wer sein Auto trotz öffentlicher Warnung oder Absperrung direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das kann auch bei Fahrten durch überflutete Straßen gelten. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Schäden durch Überschwemmung sind grundsätzlich inArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Corona ist keine Naturkatastrophe +++ Eine Reiseabbruchversicherung haftet bei coronabedingter Annullierung eines Fluges nicht für die Kosten des Ersatzfluges, wenn Versicherungsschutz für eine Naturkatastrophe am Urlaubsort vereinbart wurde. Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der ARAG Experten mit dieser Begründung die Klage gegen einen bei München ansässigen Reiseversicherer auf Zahlung von 3.610Artikel Lesen