Das Namensrecht der Schweiz mit seinen Besonderheiten Hinweis und Hintergründe zu Namen finden Sie auf WelcherName.de, auch für Katzennamen und Hundenamen. WelcherName.de Infopost 066/2012, Baden-Baden, 7. August 2012 Wer mit seinem Nachnamen nicht zufrieden ist, der kann eine Namensänderung beantragen. Hierzu muss ein triftiger Grund vorhanden sein. Diese grundsätzliche Regelung gilt in Deutschland wie in der Schweiz. 300 Schweizer Franken,Artikel Lesen